Passive Mitgliedschaft
Nach dem Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein ist die Gemeinde für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung, die Brandschutzerziehung und das Mitwirken im Katastrophenschutz in Ihrer Gemeinde verantwortlich. Diese Aufgabe übernimmt die Freiwillige Feuerwehr und ist von der Gemeinde finanziert.
Zur Pflege der Kameradschaft darf die Feuerwehr eine Kameradschaftskasse führen, die den Feuerwehrkameraden nach Diensten oder Versammlungen zu Gute kommt. Hieraus werden Getränke oder auch mal ein Grillabend bezahlt.
Aber auch alle weiteren freiwilligen Aufgaben, die zum Wohle der Gemeinschaft in unserem Dorf dienen, werden über die Kameradschaftskasse finanziert. Zum Beispiel der Neujahrsempfang, der Spielmannszug beim Laternenlaufen oder Werbemittel zur Werbung in eigener Sache und vieles mehr. All diese Dinge gehören nicht zu den gesetzlichen Verpflichtungen einer Gemeinde und werden aus der Kameradschaftskasse der Feuerwehr finanziert. Ohne Ihre Unterstützung wären diese Veranstaltungen nicht möglich.
Als passives Mitglied können sie einen Beitrag dazu leisten, um die Arbeit der Feuerwehrkameraden zu unterstützen.